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Schönheitsreparatur, Pflege, Mängel.

Geschrieben von SCHÖLLER IMMOBILIEN an 20. Mai 2016
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Sinnvolle Reparaturen vor dem Verkauf einer Wohnimmobilie:

Mängel:

Mängel an Ihrer Wohnimmobilie wie Schimmelbildung, defekte Heizungsanlage oder ein undichtes Dach sollten auf jeden Fall vor einem Verkaufsstart beseitigt werden.

Schönheitsreparaturen:

Die Renovierung einzelner Räume kann bei starker Abnutzung sinnvoll sein, da diese dem Interessenten bei Besichtigung einen positiven Gesamteindruck der Immobilie verschafft. Dazu gehören auch bei starker Abnutzung die Bodenbeläge – vor allem Teppiche und Holzböden. Einbauten wie Wandfliesen oder Einbauschränke sollten Sie vor einem Verkauf nicht austauschen. Unter Umständen hat der Käufer Ihrer Immobilie einen anderen Geschmack und die Renovierung wäre somit umsonst.

Objektpflege:

Der Objektzugang sollte von Unkraut, Laub, etc. befreit werden. Auch der Garten sollte einen gepflegten Gesamteindruck bieten. Spinnweben im Objekt sollten vor Besichtigung beseitigt werden. Ein angenehmer Geruch ist absolut von Vorteil.
Als Immobilienmakler berate ich Sie gerne, wie Sie mit den einzelnen Mängeln für einen erfolgreichen Verkauf umgehen sollten.