Your search results
Geschrieben von SCHÖLLER IMMOBILIEN an 20. Mai 2016
| Blog
| 0

Mein Service als Immobilienmakler vor Abschluss des notariellen Immobilienkaufvertrags!

Finanzierungsbestätigung:

Der Verkäufer sollte vor dem notariellen Kaufvertrag die Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers prüfen. Nur so kann er sicher sein, dass der Kaufpreis auch gezahlt wird.
Der Käufer sollte den Darlehensvertrag nicht vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages unterschreiben. Sollte es nicht wie geplant zum Kaufvertragsabschluss kommen und der Käufer hat den Darlehensvertrag unterzeichnet, muss er der Bank etliche tausend Euro Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Prüfung der eingetragenen Belastungen im Grundbuch:

Abteilung I: Gibt Auskunft über den Eigentümer
Abteilung II: Persönliche Rechte wie Nießbrau, Wohn-, Wege- und Leitungsrechte
Abteilung III: Grundschuld und Hypotheken

Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags:

Übermittlung sämtlicher relevanter Daten ( Käufer, Verkäufer, Objekt, Grundbuchdaten, Kaufpreisanteil für bewegliche Güter, Nebenflächen, etc. ) und Wünsche für den notariellen Kaufvertrag an das beauftragte Notariat. In der Regel zahlt der Käufer den Notar.
Eine Auflistung von mitverkauften beweglichen Gütern im Kaufvertrag verringert die Grunderwerbsteuer. Diese können die Einbauküche, Einbauschränke sonstige Möbel, Lampen, Dekoration, Gartenhaus, Markise, etc. sein. Bitte achten Sie hier auf realistische Werte, diese werden vom Finanzamt geprüft.

Übergabe nach Kaufpreiszahlung:

Nachdem der Notar den Käufer angewiesen hat, den Kaufpreis zu zahlen – dies sollte niemals vor Aufforderung des Notars geschehen (Auflassungsvormerkung abwarten) und der Käufer die Zahlung des Kaufpreises dem Notar schriftlich bestätigt hat, kann die Übergabe der Wohnimmobilie stattfinden.
Bestenfalls führen Käufer und Verkäufer und der Makler gemeinsam die Objektübergabe durch. Ich erstelle hierbei ein umfassendes Protokoll mit Mängelliste, Schlüsselübergabe, Ablesen der Zählerstände, etc..

Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung!
Ihr Sven E. Schöller
Immobilienmakler Köln