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Geschrieben von SCHÖLLER IMMOBILIEN an 20. Mai 2016
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Verkauf einer vermieteten Wohnimmobilie:

Alle Rechte und Pflichten des Verkäufers einer vermieteten Wohnimmobilie gegenüber dem Mieter werden auf den Käufer übertragen. Es muss kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden. Der Verkäufer sollte die Mieter über den Eigentumswechsel informieren. Der Verkäufer darf die Kaution nicht automatisch an den neuen Eigentümer übertragen. Hierzu benötigt er die Genehmigung des Mieters. Der Mieter kann auf Auszahlung der Kaution bestehen. In diesem Falle muss der Käufer die Kaution erneut vom Mieter einfordern. Ich als Immobilienmakler übernehme diese Aufgaben sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer.

Sie haben Fragen? Gerne stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.